Materielle oder gesellschaftliche Vorteile durch die Mitgliedschaft in einer Loge dürfen deshalb nicht erwartet werden. Aktivitäten zu Auftragsakquisen oder anderen geschäftlichen Vorteilsnahmen sind nicht erwünscht.
Die Aufnahme volljähriger, freier Frauen in eine Loge erfolgt ohne Ansehen religiöser Bekenntnisse, der Staatsangehörigkeit oder politischer Überzeugungen, um Glaubens-, Gewissens- und Denkfreiheit zu garantieren. Im bundesweiten Dachverband der 1982 gegründeten Frauen-Großloge von Deutschland (FGLD) sind die Logen Mitglieder. Innerhalb aller Organisationsstrukturen gelten die jeweilige Satzung sowie die Logen- bzw. Großlogenordnung.